|
|
 |
Klasse A (Leistungsbeschränkt)
Was dürft Ihr damit fahren:
Krafträder mit mehr als 50 m³ oder/und mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (auch mit Beiwagen).
Das Kraftrad darf maximal eine Nennleistung von 25 kw besitzen und ein Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kw/kg.
Nach 2 Jahren erlischt diese Beschränkung.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Die theoreische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung 12 Doppelstunden Grundstoff
zu je 90 Minuten
4 klassenspezifische Doppelstunden
zu je 90 Minuten
Bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff
zu je 90 Minuten
4 klassenspezifische Doppelstunden
zu je 90 Minuten
Die praktische Ausbildung:
Bei Ersterteilung Grundausbildung und
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Bei Erweiterung von A1 Grundausbildung und
auf A 3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrt
Die Besprechung und Auswertung nach der Fahrt gehört zur Fahrstunde.
Die Aubildungsmaschinen:
Für kleine Leute: Kawasaki EL 250-F6

Für größere Fahrschüler: Honda Hornet CB 600 S

|
|
 |
|
|
|
Ab sofort auch Ausbildung auf Automatikfahrzeug!!!
Fahrstunden/ Übungsstunden für Wiedereinsteiger nach langer Fahrpause!!! |
|
Lichtbild
( wie für Personalausweis)
Sehtest
Sofortmaßnahmen am Unfallort
oder Erste Hilfe
Ablichtung Personalusweis
Ablichtung Fahrerlaubnis
(wenn vorhanden)
Genaueres unter -vor dem Antrag !!!
|
|
|
Bitte Kontakt direkt über - fslucks@freenet.de -, bitte nicht über das Kontaktformular. |
|
|
 |
|
| |
|
|